
Vor dem Erbfall
Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre Nachfolgegestaltung und setzen diese um (z. B. Errichtung von Testament/Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge).
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent vor dem Erbfall (z. B. Aufsetzung eines Testaments oder vorweggenommene Erbfolge) und nach dem Erbfall (z. B. Erbstreitigkeiten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnisansprüchen). Mit der ausgewiesenen Expertise im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent vor dem Erbfall (z. B. Aufsetzung eines Testaments oder vorweggenommene Erbfolge) und nach dem Erbfall (z. B. Erbstreitigkeiten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnisansprüchen). Mit der ausgewiesenen Expertise im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent vor dem Erbfall (z.B. Aufsetzung eines Testaments oder vorweggenommene Erbfolge) und nach dem Erbfall (z.B. Erbstreitigkeiten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnisansprüchen). Mit der ausgewiesenen Expertise im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent vor dem Erbfall (z.B. Aufsetzung eines Testaments oder vorweggenommene Erbfolge) und nach dem Erbfall (z.B. Erbstreitigkeiten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnisansprüchen). Mit der ausgewiesenen Expertise im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre Nachfolgegestaltung und setzen diese um (z. B. Errichtung von Testament/Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge).
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei der Geltendmachung und der Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir individuelle Lösungen für Ihre Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Bei der Nachfolgegestaltung und der Nachlassabwicklung berücksichtigten wir sämtliche Aspekte des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts.
Als insbesondere auf das Erbrecht spezialisierte Kanzlei sind die durch entsprechende Fachanwaltschaften ausgewiesenen Partner der Müller-Vogelsang PartGmbB Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sie kombinieren ihre rechtspraktische Erfahrung mit Fachkenntnissen auf diesem Rechtsgebiet.
Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Wünsche und Vorstellungen ihrer Mandanten stehen für die Partner der Müller-Vogelsang PartGmbB dabei immer im Vordergrund. In erbrechtlichen Streitigkeiten setzen sie – wenn nötig auch vor Gericht – die rechtlichen Ansprüche ihrer Mandanten mit Nachdruck durch.
Jürgen Müller-Vogelsang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Notar a.D.
(bis 30.06.2024)
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